Steuerfachangestellte

Der Ausbildungsberuf

Steuerfachangestellte haben als qualifizierte Mitarbeiter des Steuerberaters die Aufgabe, Mandanten in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen zu betreuen und zu beraten. Mandanten können Unternehmer aus Industrie und Handel, aber auch Freiberufler, sonstige Dienstleister und Arbeitnehmer sein. So umfasst die Tätigkeit des Steuerfachangestellten schwerpunktmäßig die Buchführung der Mandanten, das Vorbereiten und Erstellen von Steuererklärungen für Betriebe und Privatpersonen sowie die Erledigung von Lohn- und Gehaltsbuchhaltungen. Dabei werden auch abschlussrelevante Vorgänge mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad unter der Verantwortung des Steuerberaters abgewickelt.

Zugangsvoraussetzungen werden für diesen Beruf nicht genannt. In der Praxis werden aber hauptsächlich Schüler mit Allgemeiner Hochschulreife oder mit Fachhochschulreife eingestellt. Dabei wird verstärkt Wert auf gute Kenntnisse in den Fächern Deutsch, Mathematik und ggf. Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen gelegt.

Herr Wülfing

Steuerfachangestellte

E-Mail: axel.wuelfing[at]rsibk[.]de

+49 (0) 201 88 79 473

Lernort Schule

Allgemeines

Der Berufsschulunterricht wird derzeit in jeder Jahrgangsstufe zweizügig und in Teilzeitform durchgeführt. Alle Klassen haben insgesamt maximal zwölf Unterrichtsstunden an zwei Tagen in der Woche. Nach Abstimmung mit den dualen Partnern findet der Unterricht für die einzelnen Jahrgangsstufen an festgelegten Wochentagen statt. Es bestehen Lehrerteams, die die Schülerinnen und Schüler drei Jahre lang begleiten und somit Kontinuität hinsichtlich der fachlichen und methodischen Arbeit gewährleisten. Darüber hinaus findet zwischen diesen einzelnen Teams ein ständiger informeller Austausch statt.

Gemeinsame Zielsetzung

Die Aufgabenstellungen im Unterricht erfordern oftmals Lernen und Arbeiten in der Gruppe oder mit dem Partner. Durch die enge Zusammenarbeit der Schülerinnen und Schüler werden neben den Fachkompetenzen auch soziale Kompetenzen gefördert. Neben den im Lehrplan aufgeführten Fächern Steuerlehre, Rechnungswesen, Allgemeine Wirtschaftslehre, Deutsch, Politik, Wirtschaftsinformatik und Religion werden im Wahlbereich Unterrichtsinhalte wie Jahresabschlusserstellung und Bilanzanalyse nach Handels- und Steuerrecht angeboten und fächerübergreifend vernetzt.

Damit die Schülerinnen und Schüler die angestrebten Kompetenzen erreichen, brauchen sie eine breite berufliche Handlungskompetenz, die sie im Unterricht kontinuierlich erlernen sollen. Dabei sollen sie insbesondere befähigt werden,

  • selbständig und analytisch zu denken,
  • Eigeninitiative zu ergreifen,
  • Verantwortung zu übernehmen,
  • rechtssicher zu handeln,
  • im Team zu arbeiten,
  • Arbeitsabläufe zu organisieren und
  • im Team zu kommunizieren.

Zum Erreichen dieser Zielsetzung bedarf es der Zusammenarbeit aller an der Ausbildung Beteiligten. Schülerinnen und Schüler sowie die verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbilder erhalten auf den regelmäßig stattfindenden Ausbildersprechtagen Gelegenheit, mit den Lehrerinnen und Lehrern über den Grad der individuellen Zielerreichung zu sprechen.

Zeitliche Zuordnung der Unterrichtsinhalte und Lernfelder

Übersicht: Zeitliche Anordnung der Lernfelder in den drei Schul-/ Ausbildungsjahren

 

1. Ausbildungsjahr

2. Ausbildungsjahr

3. Ausbildungsjahr

Allgemeine Wirtschaftslehre

LF 1:

Mit der Berufsausbildung beginnen und im Betrieb mitarbeiten

LF 7:

Handels- und gesell-schaftsrechtliche Fragen der Mandanten klären und beantworten

LF 13:

Investitionsanlässe bei Mandanten unterscheiden und deren Finanzierungs-möglichkeiten beurteilen

LF 5:

Am Abschluss und der Erfüllung von Verträgen im Betrieb mitwirken

 

 

Steuerlehre

LF 2:

Bei der Wahrung von Interessen der Mandanten gegenüber der Finanz-verwaltung mitwirken und steuerlich relevante Vorgänge der Mandanten begründet zuordnen sowie die Grundlagen der Einkunftsermittlung darstellen.

LF 6:

Einkommen- und Körperschaftsteuer-erklärungen erstellen und –bescheide prüfen

LF 11:

Umsatzsteuervor-anmeldungen / -er-klärungen erstellen und Bescheide prüfen

LF 3:

Bei der Ermittlung der Einkünfte mitwirken

LF 10:

Umsatzsteuerlich relevante Geschäfts-vorfälle der Mandanten auf ihre Steuerbarkeit und Steuerpflicht überprüfen

LF 12:

Gewerbesteuer-erklärungen erstellen und Steuerbescheide prüfen

Rechnungswesen

LF 4:

Werte und Werteströme im Mandantenauftrag erfassen und dokumentieren

LF 8:

Im Mandantenauftrag Geschäftsvorfälle aus betrieblichen Funktionsbereichen erfassen und dokumentieren

LF 14:

Beim Erstellen von Jahresabschlüssen mitarbeiten

 

LF 9:

Lohn- und Gehalts-abrechnungen für Mandanten vornehmen und buchen

LF 15:

Beim Auswerten und Interpretieren von Jahresabschlüssen unter Einschluss mikro- und makroökonomischer Kriterien mitwirken

Datenverarbeitung

Mit betrieblichen Informations- und Kommunikationssystemen wirtschaftlich und verantwortungsbewusst umgehen

 

 

Die in den Lernfeldern genannten Unterrichtsinhalte werden durch einzelne Lernsituationen erarbeitet. Im Rahmen der didaktischen Jahresplanung hat die Bildungsgangkonferenz die Lernsituationen inhaltlich und zeitlich so abgestimmt, dass auch die berufsübergreifenden Fächer eingebunden werden. Die didaktische Jahresplanung wird innerhalb der Qualitätsentwicklung laufend evaluiert und überarbeitet.

Eingeführte Lehrbücher

Die folgenden Lehrbücher werden im Bildungsgang eingesetzt. Eine Information bezüglich der Anschaffung der Lehrbücher sowie der Gesetzestexte erfolgt in der ersten Schulwoche durch die jeweiligen Klassenlehrerinnen/Klassenlehrer.

Schweizer: Steuerlehre, Kiehl Verlag

Hengstebeck: Rechnungswesen für Steuerfachangestellte, Merkur Verlag Rinteln

Biela / Otthofer/ Pothen: Allgemeine Wirtschaftslehre für Steuerfachangestellte, Europa Verlag

Wichtiger Hinweis: Die Bücher werden jedes Jahr neu verlegt, um die möglichst aktuelle Gesetzeslage abzubilden.

Ferner benötigen angehende Steuerfachangestellte für die tägliche Arbeit Gesetzestexte. Es empfiehlt sich, nur die Gesetzestexte aus der unten genannten Liste zu verwenden, da nur diese in den Prüfungen der Steuerberaterkammer zugelassen sind:

Wichtige Steuergesetze, NWB Verlag, Herne / Berlin (Taschenbuchausgabe!)

oder

Aktuelle Steuertexte, Verlag C.H. Beck, München (Taschenbuchausgabe!)

Wichtige Wirtschaftsgesetze, NWB Verlag, Herne / Berlin (Taschenbuchausgabe!)

Wirtschaftsgesetze für Wirtschaftsschulen und die kaufmännische Ausbildung, NWB Verlag, Herne / Berlin (Taschenbuchausgabe)

Wichtiger Hinweis: Gesetzestexte dürfen in Klausuren und Prüfungen nur benutzt werden, wenn diese keine handschriftlichen Eintragungen (z.B. Erläuterungen oder Verweise) enthalten. Es sind lediglich farbliche Markierungen erlaubt.

 

Lernort Betrieb

Die Auszubildenden sollten unbedingt folgende persönliche Voraussetzungen mitbringen, um erfolgreich die betriebliche Ausbildung zu absolvieren: 

  • Interesse am Umgang mit Menschen
  • Verständnis für Zahlen und Daten
  • Interesse an der Arbeit mit Gesetzen und Fachliteratur
  • Interesse an der Arbeit mit Computern
  • Bereitschaft, Verantwortung zu tragen und selbständig zu arbeiten
  • Bereitschaft, sich ständig weiterzubilden

Die Berufsausbildung dauert grundsätzlich drei Jahre, kann aber bei überdurchschnittlichen Leistungen auf 2 ½ Jahre verkürzt werden. Weiterhin ist es auch in diesem Ausbildungsberuf möglich, die Ausbildungszeit aufgrund der schulischen Vorbildung (Hochschulreife oder Fachhochschulreife) von vornherein um einen Zeitraum von bis zu einem Jahr zu verkürzen.

Prüfungen und Abschlüsse

Zwischen- und Abschlussprüfung der Steuerberaterkammer Düsseldorf

Bevor am Ende der 3-jährigen Ausbildungszeit für alle Auszubildenden die Abschlussprüfung vor der Steuerberaterkammer Düsseldorf steht, müssen die angehenden Steuerfachangestellten an der Zwischenprüfung teilgenommen haben, die zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres vor der Kammer abgelegt wird. Die Abschlussprüfungen sowie die Zwischenprüfung sind Zentralprüfungen, da sie landesweit einheitlich sind. Die Zwischenprüfung findet immer im Herbst statt und die Abschlussprüfungen werden im Frühjahr sowie im Herbst / Winter abgenommen. Prüflinge, die ihre Ausbildung verkürzt haben, nehmen an der Herbst- / Winterprüfung teil.

Mit Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Auszubildenden ein Abschlusszeugnis durch die Kammer, das die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung bescheinigt (Berufsabschluss). Die Note der Zwischenprüfung ist dabei unerheblich.

Unabhängig vom Bestehen der Berufsabschlussprüfung (Kammer-Prüfung) erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die die Berufsschule besuchen, am Ende des dritten Schul-/Ausbildungsjahres ein Berufsschulabschlusszeugnis, wenn ihre schulischen Leistungen den Anforderungen entsprechen, d. h. in allen Fächern mindestens "ausreichend" oder nur in einem Fach "mangelhaft" sind.

Mit der Erteilung des Berufsschulabschlusses endet die Berufsschulpflicht.

Schülerinnen und Schüler, die die Abschlussprüfung nicht bestanden haben und deren Ausbildungsverhältnis verlängert wurde, sind weiterhin berechtigt, bis zur Wiederholung der Prüfung am Unterricht teilzunehmen.

 

Vorzeitige Zulassung zur Berufsabschlussprüfung

Eine vorzeitige Zulassung zur Berufsabschlussprüfung setzt voraus, dass die Ausbildungsvertragsdauer auf 2 ½ Jahre verkürzt wird. Dies ist möglich, wenn in der Praxis überdurchschnittliche Leistungen erbracht werden und die Berufsschule bescheinigt, dass in den Prüfungsfächern ein Notendurchschnitt von mindestens 2,0 erreicht wurde. Dabei darf keines der Prüfungsfächer mit ausreichend bewertet worden sein. Weiterhin ist es auch in diesem Ausbildungsberuf möglich, die Ausbildungszeit aufgrund der schulischen Vorbildung (Hochschulreife oder Fachhochschulreife) von vornherein um einen Zeitraum von bis zu einem Jahr zu verkürzen. Aufgrund der zahlreichen und anspruchsvollen Ausbildungsinhalte ist davon aber in der Regel abzuraten.

 

Inhalte der Zwischen- und Abschlussprüfung

Nach etwas über einem Jahr nach Ausbildungsbeginn legen die Auszubildenden ihre Zwischenprüfung vor der Steuerberaterkammer ab. Der Termin ist einmal jährlich und verpflichtend für jeden Auszubildenden. Prüfungsinhalt ist der Lernbereich des ersten Ausbildungsjahres aus den Fächern Steuerlehre, Rechnungswesen und Allgemeine Wirtschaftslehre. Die Prüfung erfolgt als Blockprüfung und dauert 180 Minuten.

Kurz vor Beendigung der Ausbildungszeit legen die Auszubildenden ihre Abschlussprüfung ab. Prüfungsinhalt ist schwerpunktmäßig der Ausbildungsinhalt der Fächer des berufsbezogenen Bereichs, sprich Steuerlehre, Rechnungswesen mit Jahresabschlusserstellung sowie Allgemeine Wirtschaftslehre. Die schriftliche Prüfung wird an zwei Tagen abgehalten. Der zeitliche Umfang beträgt für Rechnungswesen 120 Minuten, für Allgemeine Wirtschaftslehre 90 Minuten und für Steuerlehre 150 Minuten. Letzter Prüfungsbestandteil ist eine mündliche Prüfung, die als Thema die mandantenorientierte Beratung verfolgt. Diese wird nach Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse abgehalten.

 

Ablauf der Berufsabschlussprüfung / Prüfungszeugnis

Prüfungsort für die genannten Prüfungen ist jeweils das Robert-Schmidt-Berufskolleg. Die im Bildungsgang unterrichtenden Kollegen führen neben der Organisation auch die Aufsicht bei den Prüfungen durch. Gleichzeitig gehören eine Vielzahl von ihnen den jeweiligen Ausbildungsausschüssen der Steuerberaterkammer an und sind dabei mitverantwortlich für die Korrektur der schriftlichen Arbeiten sowie für die Abnahme der mündlichen Prüfungen (mandantenorientierte Sachbearbeitung). Sowohl diese direkte Mitarbeit bei den Kammerprüfungen als auch der regelmäßige Kontakt zu den Mitgliedern der Ausschüsse führt dazu, dass die Unterrichtsinhalte optimal auf die Kammeranforderungen in den Prüfungen abgestimmt werden können und eine Verknüpfung zwischen den Inhalten stattfindet.

Die Berufsabschlussprüfung gilt als bestanden, wenn in drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind und wenn keine Leistung mit "ungenügend" bewertet wurde. Im Fach Steuerlehre muss stets eine mindestens ausreichende Leistung erbracht worden sein.

Mit Bestehen der Prüfung erhält jeder Prüfling ein Berufsabschlusszeugnis, dass neben den Teilleistungsnoten zu den einzelnen Prüfungsbereichen auch ein Gesamtergebnis ausweist.

Mit der Erteilung des Berufsabschlusses durch Ausgabe des (vorläufigen) Prüfungszeugnisses am Tag der mündlichen Prüfung endet das Ausbildungsverhältnis.

Neben dem Kammerzeugnis erhalten die Auszubildenden zum Ende der Ausbildung ein Berufsschulabschlusszeugnis, wenn sie die schulischen Anforderungen erfüllt haben. In das Berufsschulabschlusszeugnis fließen sämtliche Zeugnisnoten der berufsbezogenen und der berufsübergreifenden Fächer ein. Zur Berechnung der Gesamtnote werden die Noten der Fächer „Steuerlehre“ sowie „Rechnungswesen“ doppelt gewichtet.

Aktivitäten

Abschlussfeier der Steuerberaterkammer 2018

Strahlende Gesichter bei der diesjährigen Abschlussfeier der Steuerberaterkammer am 11. Juli 2018 in der Essener Philharmonie! Herr Timo Knodel und Frau Angela Pruys  haben das erreicht, was nur wenigen Absolventen gelingt: sie erhielten sowohl bei ihrer Berufsabschlussprüfung als auch bei ihrem Berufsschulabschluss jeweils die Note „sehr gut“. Beide wurden im Rahmen eines Festaktes zur Verabschiedung der diesjährigen Absolventen der Prüfungsorte Duisburg, Oberhausen und Essen besonders geehrt. Der Schulleiter, Herr OStD Uwe Stach, der Klassenlehrer, Herr StD Roland Scheffczyk, der Bildungsgangleiter, Herr StD Axel Wülfing sowie die Ausbilderin von Frau Pruys, Frau StB’ Christine Jakubowski-Emschermann gehören zu den stolzen Gratulanten. Frau Nina Dobritz sowie Herr Philipp Szuczies (nicht im Bild) erreichten die Note „sehr gut“ bei ihrem Berufsschulabschluss und gehörten damit zu den „Schulbesten“.

Lehrer/innen-Fortbildung

Die im Bildungsgang unterrichtenden Kollegen pflegen durch regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen sowohl seitens der Steuerberaterkammer als auch seitens der Bezirksregierung den Kontakt zur Steuerberaterkammer und auch zu Steuerfachlehrern anderer Berufsschulorte, um Meinungen auszutauschen und um Anregungen aufzunehmen.

Fibu-Praxiswoche

In Zukunft ist angedacht, den Fachkundeunterricht durch branchenübliche Software, beispielsweise durch DATEV-Programme, noch praxisgerechter zu gestalten. Ein wesentlicher Schritt ist dabei die vorbereitende "Fibu-Praxiswoche", die zu Beginn der Ausbildung in Zusammenarbeit mit der DATEV erfolgt.

Besuch beim Finanzamt

Die Schule unterhält seit Jahren Kontakt mit den verantwortlichen Mitarbeitern der Ausbildungsabteilung des Finanzamtes Essen. Zum Ende der Ausbildung erhalten die Oberstufenschüler unserer Schule die Möglichkeit, das Finanzamt Essen halbtägig zu besuchen.

Interessante Links

Umfangreiche und aktuelle Informationen zum Berufsbild bietet die Steuerberaterkammer Düsseldorf an.
Dort können Sie sich online informieren oder eine Info-CD bestellen.
http://www.stbk-duesseldorf.de/

Anmeldung

Voraussetzungen

Eine Anmeldung kann erst erfolgen, nachdem der Ausbildungsvertrag unterschrieben wurde.

Bewährtes Anmeldeverfahren

Die Anmeldungen zur Berufsschule erfolgen weiterhin über das zentrale Portal "SchülerOnline".

Bevor Sie Ihre neuen Auszubildenden zur Berufsschule anmelden können, müssen Sie sich einmalig als Betrieb oder Praxis unter www.schueleranmeldung.de registrieren.

Eine Anmeldung durch den Auszubildenden/ die Auszubildende sollte möglichst vermieden werden.

Informationsblatt der Stadt Essen für Ausbildungsbetriebe